Freitag, 4. Dezember 2015

Verbraucherschützer: Gebrauchtmarkt auch für E-Books!

Bücher, Musik-CDs und Hörbücher auf CD dürfen nach Gebrauch auch weiterverkauft werden - E-Books, E-Audios und E-Music hingegen nicht. Logisch? Nein, denn beide Male handelt es sich um das selbe Produkt, nur in unterschiedlicher medialer Form. Dem steht allerdings ein Urheberrecht entgegen, das die neuen Medien nicht berücksichtigt, weil diese bei dessen Beschlussfassung noch gar nicht erfunden waren...

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg stellte vor kurzem eine Studie vor, in der die dringend notwendige Aktualisierung des Urheberrechts auf europäischer Ebene begründet und gefordert wird. Übrigens: "[...] hatten die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern sich bereits im Mai 2013 einstimmig für die Gleichstellung analoger und digitaler Güter in punkto Erwerb und Wiederverkauf ausgesprochen". Warten wir also die zügige politische Diskussion ab...

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