Samstag, 29. März 2014

"Fußmarsch zum E-Book" ...

... titelt diese Woche der Spiegel (Heft 13/2014, S. 122f) und thematisiert damit die Widersinnigkeiten der Rechtsprechung in Sachen virtueller Medien, wie hier im Blog von e-medien-franken schon des öfteren berichtet.

So kann beispielsweise (fast) jedes gedruckte Buch zu wissenschaftlichen Zwecken per Leihverkehr aus einer anderen Bibliothek bestellt werden, wenn es vor Ort nicht verfügbar ist. Bei einem E-Book hilft nur die Reise zur besitzenden Bibliothek, so wie weiland Gelehrte auf ihren Bildungsreisen immer auch die Bibliotheken ferner Länder und Städte aufsuchten.

Oder weil einige große Verlage keine Verleihlizenzen erteilen, können manche Bestseller nur in Papierform, nicht aber für den E-Book-Reader ausgeliehen werden.

Hilmar Schmundt, der Verfasser des Spiegel-Artikels, schildert eine andere, beinahe schon lächerliche Praxis: ein Forscher braucht einen Zeitschriftenaufsatz, der nur digital und nur in Amerika vorliegt. Amerikanische Bibliothekare drucken den Aufsatz aus, versenden ihn per Fax nach Deutschland und der Forscher scannt den Aufsatz dann wieder ein - Schilda im 21. Jahrhundert, durch die bestehende Rechtslage erzwungen, denn ein Versand per E-Mail ist nicht zugelassen.

So etwas wird noch unverständlicher, wenn man weiß, dass viele Fachzeitschriften ihren forschenden Autoren (also Angestellten von Hochschulen, die aus Steuergeldern bezahlt werden) keine Honorare zahlen, dass diese Fachzeitschriften fünfstellige Summen pro Jahr kosten und andere Hochschulangehörige dann diese erneut Summen aus Steuergeldern aufwenden müssen, um die Aufsätze ihrer Kollegen lesen zu können.

Urheberschutz ist notwendig, die derzeitige Rechtslage aber bedeutet, so der Schluss des Spiegel-Artikels: "Zurück in die Zukunft".



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