Sonntag, 5. März 2017

Sinnvolles Urheberrecht jetzt!

Das deutsche Urheberrecht stammt aus einer Zeit, in der es noch keine digitalen Medien gab, die urheberrechtlich geschützte Inhalte in kürzester Zeit rund um den Erdball verbreiten können - allenfalls Kopierer, deren Reichweite dann doch eher begrenzt ist.

Nachdem der Europäische Gerichtshof eindeutig festgestellt hat, dass die Ausleihe von E-Books rechtens ist, müssen nun auch die nationalen Gesetze angepasst werden. Dazu müssen die betroffenen Verbände vom Gesetzgeber angehört werden, so in diesem Fall auch der Deutsche Bibliotheksverband (dbv).

Der dbv hat im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesjustizministeriums zwei Stellungnahmen verfasst: Zum Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft und zur Frage des Verleihs von E-Books durch Bibliotheken. Der dbv begrüßt darin die Einführung von separaten Schrankenregelungen für Unterricht und Forschung sowie für die Kernaufgaben von Bibliotheken, Archiven und Museen als folgerichtig. Der dbv spricht sich weiterhin für eine gesetzliche Regelung für den Verleih von E-Books aus. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10.11.2016 ist die elektronische Leihe bereits nach geltendem EU-Recht zulässig und sollte nun auch in Deutschland umgesetzt werden.

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