Samstag, 17. Juni 2017

Kaum sind drei Jahre ins Land gegangen...

...ist der Beschluss des EU-Parlamentes schon da! Am 03. Mai 2014 fragten wir an dieser Stelle:
"Von 19 auf 7?!"- dabei ging es um die schwer nachzuvollziehende Tatsache, dass gedruckte Bücher als wichtiges Kulturgut mit nur 7% Mehrwertsteuer belegt sind, der gleiche Inhalt hingegen als E-Book mit 19% besteuert wird. Seither war hier immer wieder vom mühsamen Gang der Dinge die Rede, zuletzt Ende März.

Am 01. Juni fiel nun im EU-Parlament die längst überfällige Entscheidung, wohlgemerkt fast einstimmig: E-Books, E-Paper und E-Magazines werden steuerlich jetzt genauso behandelt wie ihre gedruckten Pendants. Oder besser: dürfen genauso behandelt werden wie...

Denn im nächsten Schritt muss die nationale Gesetzgebung geändert werden. Zwar hatten sich vor der letzten Bundestagswahl die dort vertretenen Parteien sich in seltener Einmütigkeit für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgesprochen, aber:
  • bis zur Sommerpause des Parlamentes sind es nur noch wenige Sitzungen,
  • danach ist Wahlkampf und
  • dann muss sich eine neue Regierung etablieren.
Mit anderen, in diesem Zusammenhang bereits des öfteren gebrauchten Worten: das kann noch dauern...

Ein kleiner Online-Pressespiegel zur Entscheidung des EU-Parlamentes:

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