Mittwoch, 23. November 2016

Verlage, hört die Signale...

Auch wenn die Verlage "not amused" sind: der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass rechtmäßig heruntergeladene E-Books genauso verliehen werden dürfen wie gedruckte Literatur! Das deutete sich im Sommer bereits an und bestätigt sich nun im Gerichtsurteil. Freilich muss dabei dem Urheberschutz Genüge getan werden, wie die Urteilsbegründung darlegt: "[...] wenn dieses Verleihen so erfolgt, dass die in Rede stehende Kopie auf dem Server einer öffentlichen Bibliothek abgelegt ist und es dem betreffenden Nutzer ermöglicht wird, diese durch Herunterladen auf seinem eigenen Computer zu reproduzieren, wobei nur eine einzige Kopie während der Leihfrist heruntergeladen werden kann und der Nutzer nach Ablauf dieser Frist die von ihm heruntergeladene Kopie nicht mehr nutzen kann." Diese Bedingung erfüllen wir von e-medien-franken genauso wie alle anderen Öffentlichen Bibliotheken.


Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt das Urteil: es schafft ein gutes Stück Rechtssicherheit für unsere Arbeit und beendet hoffentlich die Praxis, Bibliotheken von einzelnen Verlagsangeboten generell auszuschließen... Freilich bleibt einiges noch vom nationalen Gesetzgeber zu regeln, so müssen natürlich auch die Autoren und Rechteinhaber vom E-Book-Verleih profitieren, wie dies mit der sogenannten "Bibliothekstantieme" auch bei den Printausgaben gewährleistet ist. Hoffentlich braucht der Vorwahl-Gesetzgeber dazu nicht mehr allzu lange!

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